ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
GRAFIKWERK Media GmbH
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GRAFIKWERK Media GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag
- über den Onlineshop,
- per E-Mail, SMS, Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) oder sonstiger elektronischer Kommunikation,
- telefonisch, persönlich oder schriftlich,
- im Rahmen individueller Projektbeauftragungen oder
- im stationären Geschäft
zustande kommt.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(5) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(6) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind insbesondere:
• grafische Requisiten (z. B. Aufkleber, Schilder, Poster, Etiketten, Verpackungen, Drucksachen aller Art),
• Dekorationsartikel sowie grafische Leistungen für Film-, TV-, Werbe- und Medienproduktionen aller Art,
• fiktive Markenbezeichnungen und Designs,
• Software-Simulationen ("Software", Apps, Benutzeroberflächen, etc.),
• Vermietung von Smartphones, Tablets, Laptops und sonstigen Endgeräten ("Hardware"),
• Kombinationen aus Hard- und Software.
(2) Sämtliche Produkte und Leistungen dienen ausschließlich dekorativen, szenischen oder produktionstechnischen Zwecken innerhalb audiovisueller Produktionen oder vergleichbarer Medienprojekte.
§3 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives, örtlich (weltweites), zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der gelieferten Produkte und Leistungen als Requisite/Dekoration innerhalb einer audiovisuellen Produktion des Auftraggebers im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
Vor vollständiger Zahlung ist eine Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe, Ausstrahlung, Streaming-Verwertung oder sonstige öffentliche Zugänglichmachung unzulässig.
Gerät der Auftraggeber nach Entstehung der Nutzungsrechte mit fälligen Forderungen in Zahlungsverzug, ruhen die eingeräumten Nutzungsrechte bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenen Forderungen.
Die vorstehenden Nutzungsregelungen gelten unabhängig vom gewählten Vertriebsweg, insbesondere auch bei Lieferung über gewerbliche Wiederverkäufer oder Zwischenhändler.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:
• Integration in Film-, TV-, Streaming- und Onlineproduktionen,
• öffentliche Wiedergabe, Sendung, Vorführung und öffentliche Zugänglichmachung,
• Vervielfältigung und Verbreitung auf Bild-, Ton- oder Datenträgern,
• Nutzung in Mediatheken, Streamingplattformen und vergleichbaren Diensten,
• Verwendung des konkret gelieferten Produkts im gelieferten Zustand als Requisite/Dekoration innerhalb einer audiovisuellen Produktion des Auftraggebers,
• Nutzung zur Bewerbung und Vermarktung der jeweiligen audiovisuellen Produktion,
• Unterlizenzierung an an der Produktion beteiligte Dritte (z. B. Sender, Plattformen, Verleiher).
Die gelieferten Produkte dürfen weder gescannt, digitalisiert, nachgedruckt, technisch reproduziert noch in sonstiger Weise vervielfältigt oder als Grundlage für eigene Produktionen verwendet werden. Zulässig ist ausschließlich die Nutzung des konkret gelieferten Produkts als Requisite/Dekoration im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
Hiervon unberührt bleibt die Erstellung von Bild- oder Videodokumentationen zu internen Archivierungs-, Nachweis- oder Produktionszwecken, sofern hierdurch keine eigenständige Reproduktion oder weitergehende Nutzung der Gestaltung erfolgt.
Produktionsbedingte technische Anpassungen, die den Charakter des Produkts nicht verändern, gelten nicht als unzulässige Bearbeitung.
Soweit es sich bei den gelieferten Produkten um Software-Simulationen handelt, ist ausschließlich die bestimmungsgemäße Nutzung als szenische Darstellung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses zulässig. Eine Vervielfältigung über den technisch erforderlichen Einsatz hinaus, Dekompilierung, Bearbeitung, Extraktion einzelner Bestandteile oder sonstige technische Weiterverwertung ist unzulässig.
(3) Die Rechte gelten für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten.
(4) Die Rechteeinräumung ist auf das jeweilige Vertragsverhältnis beschränkt. Eine Nutzung in weiteren oder eigenständigen Produktionen oder außerhalb des ursprünglichen Verwendungszwecks bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Gewerbliche Wiederverkäufer sind nicht berechtigt, weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen oder von diesen AGB abweichende Zusicherungen zu erteilen.
(5) Eine Übertragung von Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechten erfolgt nicht. Eine Anmeldung oder Inanspruchnahme solcher Rechte durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Rechteeinräumung.
(6) Die gelieferten Produkte können Bestandteile enthalten, die auf lizenzierten Drittinhalten (z. B. Schriftarten, Stockmaterial, Designressourcen oder Softwarekomponenten) beruhen. Diese Drittinhalte werden vom Anbieter ausschließlich im Rahmen der ihm jeweils eingeräumten Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber verwendet.
Eine Übertragung, Weiterlizenzierung oder Unterlizenzierung solcher Drittinhalte an den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber erwirbt keine eigenen Nutzungsrechte an diesen Drittinhalten, sondern ist ausschließlich zur Nutzung des gelieferten Gesamtprodukts im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses berechtigt.
Soweit Drittinhalte besonderen lizenzrechtlichen Beschränkungen unterliegen, gelten diese im Verhältnis zwischen Anbieter und Auftraggeber entsprechend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Drittinhalte nicht in einer Weise zu verwenden, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber verstößt, insbesondere nicht in rechtswidrigen, pornografischen, diffamierenden oder sonst unzulässigen Zusammenhängen.
Eine darüberhinausgehende Haftung oder Gewähr für die uneingeschränkte Verfügbarkeit oder zukünftige Nutzbarkeit solcher Drittinhalte wird nicht übernommen.
(7) Der Anbieter erstellt fiktive Markenbezeichnungen und Designs nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung branchenüblicher Gestaltungsmaßstäbe. Eine Verpflichtung zur Durchführung umfassender nationaler oder internationaler Schutzrechts- oder Kennzeichenrecherchen besteht nicht.
Die Entwicklung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder weltweite Erfassung bestehender, künftig entstehender oder zukünftig angemeldeter Kennzeichen. Eine Garantie dafür, dass keine identischen oder ähnlichen Kennzeichen bestehen, künftig entstehen oder zukünftig angemeldet werden, wird nicht übernommen. Eine eigene Eintragung oder Sicherung der fiktiven Markenbezeichnungen durch den Anbieter erfolgt nicht.
(8) Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass es sich bei gelieferten Markenbezeichnungen und Designs um fiktive Gestaltungen handelt. Eine Gewähr für die dauerhafte Schutzrechtsfreiheit oder das Nichtbestehen identischer oder ähnlicher Kennzeichen Dritter wird nicht übernommen.
(9) Sollten nach Vertragsschluss Dritte Ansprüche wegen behaupteter Verletzung von Kennzeichen-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten geltend machen, sind die Parteien verpflichtet, sich unverzüglich gegenseitig zu informieren und angemessen zusammenzuarbeiten. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach §7 dieser AGB.
(10) Rechtliche Prüfung, produktionelle Freigabe und Einsatzort
Die rechtliche Prüfung, Freigabe sowie die Entscheidung über Art, Umfang und konkrete Darstellung der gelieferten Produkte und Leistungen innerhalb einer Produktion oder sonstigen Verwertung liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, öffentlichen Zugänglichmachung sowie sonstigen nationalen oder internationalen Verwertung der Produkte und Leistungen selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, in welchem territorialen Rechtsraum oder in welcher Rechtsordnung die jeweilige Nutzung erfolgt oder abrufbar ist, einschließlich Streaming-, On-Demand- und Telemedien-Verwertungen.
Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter hinsichtlich der Vereinbarkeit der Nutzung und Verwertung mit den in einzelnen Rechtsordnungen geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf kennzeichen-, marken-, wettbewerbs- oder medienrechtliche Bestimmungen, erfolgt nicht.
Soweit Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung oder Verwertung der Produkte oder Leistungen geltend machen, stellt der Auftraggeber den Anbieter von diesen Ansprüchen frei, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern den Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
Die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen ausschließlich nach §7 dieser AGB.
§3a Ausschluss nachträglicher Rechteabtretungen und Vertragsanforderungen
Nach Vertragsschluss kann der Auftraggeber keine zusätzlichen Vereinbarungen über die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte, Rechteabtretungen oder sonstiger vertraglicher Verpflichtungen einseitig verlangen oder geltend machen.
Jede Erweiterung des Nutzungsumfangs oder zusätzliche Vertragsverpflichtung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung im Sinne des § 126 BGB, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Eine nachträgliche, einseitige oder vorformulierte Forderung des Auftraggebers nach abweichenden Vertragsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen und gilt nicht als Vertragsbestandteil.
Eine Pflicht zur Unterzeichnung vom Auftraggeber vorformulierter Verträge, Rechteabtretungen oder zusätzlicher Vereinbarungen besteht nicht.
§4 Software-Simulationen
(1) Die angebotene, auf Kundenwunsch angepasste oder individuell entwickelte Software stellt eine visuelle Simulation zu Produktionszwecken dar. Sie dient ausschließlich der szenischen Darstellung im Rahmen audiovisueller Produktionen.
(2) Eine reale Kommunikations-, Netzwerk- oder Systemfunktionalität ist nicht geschuldet. Die Software ersetzt kein Betriebssystem und keine sonstige produktive ("echte") Anwendung.
(3) Die Software wird im zum Zeitpunkt der Bereitstellung funktionsfähigen Zustand überlassen. Eine Garantie für dauerhafte Absturzfreiheit, fehlerfreie Funktion, Kompatibilität mit bestimmten Endgeräten, Betriebssystemversionen, Peripheriegeräten oder Produktionsumgebungen wird nicht übernommen.
(4) Der Auftraggeber ist für die technische Eignung der Software für den beabsichtigten Einsatzzweck selbst verantwortlich. Eine bestimmte visuelle Wirkung, szenische Eignung oder Drehbuchkonformität wird nicht geschuldet.
(5) Eine Verbindung der Software mit öffentlichen oder privaten Netzwerken ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Produktionsverzögerungen, Drehunterbrechungen, Ausfälle oder sonstige mittelbare Schäden, die aus der Nutzung, Nichtverfügbarkeit oder technischen Einschränkung der Software resultieren. Im Übrigen richtet sich die Haftung ausschließlich nach §7 dieser AGB.
§5 Mietgeräte
(1) Mietgeräte ("Hardware") bleiben Eigentum des Anbieters.
(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu dekorativen oder produktionstechnischen Zwecken im Rahmen audiovisueller Produktionen.
(3) Die Geräte werden bei Übergabe in einem zum Mietbeginn funktionsfähigen Zustand bereitgestellt.
(4) Eine Garantie für eine bestimmte technische Einsatzfähigkeit, Kompatibilität mit konkreten Produktionsumgebungen, Netzwerken oder Systemen sowie eine dauerhafte störungsfreie Nutzung wird nicht übernommen.
(5) Eine Verbindung der Mietgeräte mit öffentlichen oder privaten Netzwerken (z. B. Internet, Mobilfunk, WLAN) ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgeräte pfleglich zu behandeln und ausschließlich vertragsgemäß zu verwenden. Veränderungen an Hard- oder Software, insbesondere Software-Manipulationen, Installation nicht autorisierter Programme, Rooting, Jailbreaking oder vergleichbare Eingriffe, sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(7) Der Auftraggeber ist für die Prüfung der technischen Eignung der Mietgeräte für den beabsichtigten Einsatzzweck selbst verantwortlich.
(8) Die Mietgeräte sind zum Ende der Mietdauer im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaig gespeicherte eigene Daten vor Rückgabe selbstständig zu entfernen.
(9) Für während der Mietdauer entstandene Schäden, Funktionsbeeinträchtigungen oder Veränderungen, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, haftet der Auftraggeber zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.
(10) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für auf den Mietgeräten gespeicherte Daten des Auftraggebers. Eine Gewähr für die Freiheit der Geräte von Schadsoftware oder sicherheitsrelevanten Schwachstellen wird nicht übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
(11) Der Anbieter haftet nicht für Produktionsverzögerungen, Drehunterbrechungen, Ausfälle oder sonstige mittelbare Schäden, die aus der Nutzung, Nichtverfügbarkeit oder technischen Einschränkung der Mietgeräte resultieren. Im Übrigen richtet sich die Haftung ausschließlich nach §7 dieser AGB.
§6 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
(1) Stellt der Auftraggeber eigene Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Layouts, Fotografien, Audio- oder Videodateien oder sonstige Daten) zur Verfügung, versichert er, zur Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt zu sein und hierdurch keine Rechte Dritter zu verletzen.
(2) Dies gilt auch für Inhalte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI-Systeme, generative Modelle, Bild-, Text- oder Audio-Generatoren oder vergleichbare Technologien) erstellt wurden. Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung solcher Inhalte rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Auftraggeber versichert ferner, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere nicht gegen urheber-, marken-, wettbewerbs-, datenschutz-, persönlichkeits- oder strafrechtliche Bestimmungen.
(4) Eine rechtliche oder inhaltliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, einschließlich etwaiger KI-generierter Inhalte, erfolgt nicht.
(5) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden, sofern den Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
(6) Eine Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung, Archivierung oder Vorhaltung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder daraus erstellter Produktionsdaten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung und Archivierung seiner Daten selbst verantwortlich.
§6a Individuelle Leistungen / Sonderanfertigungen / kundenspezifische Software
(1) Begriffsbestimmung
Individuelle Leistungen im Sinne dieser AGB sind sämtliche nach spezifischen Vorgaben des Auftraggebers hergestellten Produkte, Designs, grafischen Gestaltungen, Requisiten, Dekorationen, Druckerzeugnisse, digitalen Inhalte, Simulationen, Softwarelösungen oder sonstigen Werk- oder Dienstleistungen, die nicht als standardisierte Serienprodukte angeboten werden.
Hierunter fallen insbesondere:
- kundenspezifische Layouts und Gestaltungen,
- auftragsbezogene Marken- oder Produktanmutungen,
- individuelle Requisiten- oder Dekorationsanfertigungen,
- individualisierte Druckproduktionen,
- Anpassungen oder Modifikationen bestehender Standard- oder Shopartikel nach Kundenvorgaben (z. B. Umbenennung, textliche Änderungen, Austausch einzelner Gestaltungselemente oder produktbezogene Individualisierungen),
- kundenspezifische Software, digitale Simulationen und Tools,
- KI-gestützte oder teilautomatisiert erzeugte Inhalte.
(2) Vertragsgrundlage / Leistungsumfang
Maßgeblich für Art und Umfang individueller Leistungen ist die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung, insbesondere die schriftliche Auftragsbestätigung, das individuell erstellte Angebot oder sonstige dokumentierte Abstimmungen.
Fehlt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, gilt der tatsächlich beauftragte und ausgeführte Leistungsumfang als vereinbart.
Skizzen, Entwürfe, Visualisierungen, Simulationen oder Präsentationen stellen keine zugesicherte Beschaffenheit dar.
Abweichungen, die auf technischen, produktionstechnischen oder materialbedingten Gründen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(3) Korrekturen und Änderungswünsche
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist maximal eine Korrekturschleife im Angebotspreis enthalten.
Darüber hinausgehende Änderungen, Erweiterungen oder nachträgliche inhaltliche Anpassungen gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Änderungswünsche nach erteilter Freigabe oder nach Beginn der Produktion begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Anpassung.
(4) Freigabe und Abnahme
Individuelle Leistungen gelten als abgenommen:
a) mit ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber,
b) mit Beginn der Produktion auf Grundlage freigegebener Daten,
oder
c) wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung der Entwurfs- oder Produktionsdaten schriftlich widerspricht.
Mit der Freigabe entfällt die Haftung für erkennbare Fehler, insbesondere in Bezug auf Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Proportionen, Maße, Farbwahl oder Platzierungen.
(5) Schutzrechte Dritter / Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm vorgegebenen Inhalte, Designs, Markenanmutungen, Produkt- oder Markenbezeichnungen, Vorlagen, Texte, Bilder, Logos oder sonstige Gestaltungsvorgaben keine Rechte Dritter verletzen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Schutzrechte Dritter zu prüfen.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten resultieren.
Die Freistellung umfasst insbesondere:
- Abmahnkosten,
- Gerichts- und Anwaltskosten,
- Schadensersatzforderungen,
- Vergleichszahlungen,
sowie sämtliche daraus resultierenden Folgekosten, insbesondere Produktionsverzögerungen, Drehunterbrechungen, Austausch- oder Neuproduktionskosten, digitale Nachbearbeitungskosten (z. B. Retusche oder VFX) sowie sonstige projektbezogene Mehraufwendungen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Anlehnungen, Ähnlichkeitsgestaltungen sowie KI-generierte Inhalte auf Basis kundenseitiger Vorgaben.
(6) Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der individuell erbrachten Leistung, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere:
- Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus,
- digitale Reproduktion,
- Weitergabe an Dritte,
- Unterlizenzierung,
- Markenanmeldung,
- kommerzielle Weiterverwertung als eigenständiges Produkt,
bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Urheberrechte verbleiben beim Anbieter.
Offene Produktionsdateien (z. B. AI, AE, PSD, INDD, Quellcode) sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(7) Software und digitale Lösungen
Bei kundenspezifischer Software oder digitalen Simulationen erhält der Auftraggeber ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
Es wird keine Gewähr für dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Betriebssystemen, Drittsoftware oder Hardware übernommen.
Eine Update-, Wartungs- oder Anpassungspflicht besteht nur bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung.
Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige technische Analyse sind unzulässig.
(8) Technische und produktionstechnische Toleranzen
Handelsübliche und produktionstechnisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Material, Oberflächenstruktur, Druckbild oder Maß gelten nicht als Mangel.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Endprodukt sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Sachmangel dar.
(9) Projektabbruch
Wird ein individueller Auftrag nach Beginn der Bearbeitung vom Auftraggeber storniert oder nicht weiterverfolgt, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Produktionsschritte sind vollständig zu bezahlen.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Zwischenständen besteht nicht.
(10) KI-generierte Inhalte
Soweit bei der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, wird keine Garantie für die Schutzfähigkeit, Einzigartigkeit oder Rechtsbeständigkeit der generierten Inhalte übernommen.
Die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung obliegt dem Auftraggeber.
§6b Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Anbieters.
Soweit im Rahmen des Vertrags individuelle Leistungen, digitale Inhalte, Designs oder Software überlassen werden, entstehen die eingeräumten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung unzulässig.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ruhen eingeräumte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenen Forderungen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die weitere Nutzung zu untersagen.
§6c Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
(3) Bei Abholung im stationären Geschäft geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über. Erfolgt die Bereitstellung der Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder ohne persönliche Übergabe (z. B. durch Hinterlegung vor dem Geschäft, auf dem Firmengelände oder an einem sonst vereinbarten Ort), geht die Gefahr mit der Bereitstellung am vereinbarten Ablageort auf den Auftraggeber über.
§7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist je Schadensfall sowie insgesamt pro Auftrag auf maximal 5.000 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(4) Bei mehreren wirtschaftlich oder produktionstechnisch zusammenhängenden Aufträgen gilt die Haftungsbegrenzung insgesamt nur einmalig bis zur Höhe von 5.000 EUR. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Zusammenhang des erteilten Auftrags, nicht die Anzahl einzelner Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsverzögerungen, Drehunterbrechungen, Produktionsausfälle, digitale Nachbearbeitungskosten (z. B. Retusche, Replacement oder VFX), Schnitt- oder Postproduktionskosten, entgangenen Gewinn oder Regressforderungen Dritter ist ausgeschlossen.
(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung wird nicht übernommen.
(7) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
§8 Vertragsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen der Rechteeinräumung bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
